Nutzungsvertrag für die TimeBoss-Plattform.
Der Hauptvertrag zwischen TimeBoss und dem Kunden: Nutzungsrechte, SLA, Haftung, Vertraulichkeit und Schlussbestimmungen. Er gilt neben AGB, Datenschutzerklärung und AVV.
Stand: 2026-07-21.1
§ 1 Begriffsbestimmungen (Definitionen)
Zur Vermeidung von Auslegungszweifeln gelten für diesen Vertrag folgende Definitionen: 1.1 Anbieter „Anbieter" oder „TimeBoss" ist das nachstehend bezeichnete Unternehmen, welches die Software entwickelt, betreibt und dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung stellt: TimeBoss — Einzelunternehmen, Inhaberin: Bianca Omerović Grabenstraße 16-a 5230 Mattighofen, Österreich E-Mail: info@timeboss.eu Tel: +43 660 5077469 GISA-Zahl: 39930736 1.2 Kunde „Kunde" ist ausschließlich ein Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, der diesen Vertrag mit TimeBoss abschließt und die Software für seinen eigenen Geschäftsbetrieb nutzt. 1.3 Verantwortlicher „Verantwortlicher" ist der Kunde im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO, soweit personenbezogene Daten seiner Mitarbeiter, Kunden oder sonstiger betroffener Personen verarbeitet werden. 1.4 Endkunde „Endkunde" ist jede natürliche oder juristische Person, welche Dienstleistungen des Kunden in Anspruch nimmt oder über die TimeBoss-App Termine bucht. Endkunden sind keine Vertragspartner von TimeBoss. 1.5 Software „Software" bezeichnet sämtliche von TimeBoss bereitgestellten Programme, Backend-Systeme, Verwaltungsoberflächen, APIs, Datenmodelle, Datenbanken, Serverkomponenten sowie alle sonstigen digitalen Bestandteile des Gesamtsystems. 1.6 Plattform „Plattform" bezeichnet die Gesamtheit aller technischen Systeme von TimeBoss einschließlich Backend, Verwaltungsportal, Server, Datenbanken, Schnittstellen, Cloud-Infrastruktur sowie sämtlicher angebundener Dienste. 1.7 App „App" bezeichnet die für den Kunden individuell gebrandete mobile Anwendung für iOS und Android einschließlich sämtlicher Updates, Konfigurationsdateien und veröffentlichter Versionen. 1.8 Backend „Backend" bezeichnet die ausschließlich TimeBoss vorbehaltene Verwaltungs- und Serverinfrastruktur, über welche Daten verarbeitet, gespeichert und verwaltet werden. Das Backend ist nicht Bestandteil der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte. 1.9 Administrationsportal „Administrationsportal" bezeichnet die webbasierte Verwaltungsoberfläche des Kunden zur Verwaltung von Mitarbeitern, Terminen, Dienstleistungen, Öffnungszeiten, Kunden, Gutscheinen, Statistiken und sonstigen Einstellungen. 1.10 SaaS „Software-as-a-Service (SaaS)" bezeichnet die zeitlich beschränkte Bereitstellung der Software über das Internet ohne Überlassung des Quellcodes oder Eigentums an der Software. 1.11 Hosting „Hosting" bezeichnet den Betrieb der Software einschließlich Datenbanken, Server, Cloud-Infrastruktur, Backup-Systemen und sämtlicher für den Betrieb erforderlicher Komponenten. 1.12 Update „Update" bezeichnet Änderungen, Fehlerbehebungen, Sicherheitsaktualisierungen, Optimierungen sowie funktionale Erweiterungen der Software. TimeBoss ist berechtigt, Updates nach eigenem Ermessen bereitzustellen, soweit dadurch keine wesentliche Einschränkung der vertraglich geschuldeten Hauptfunktionen entsteht. 1.13 Wartung „Wartung" umfasst sämtliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der Software. Hierzu zählen insbesondere Sicherheitsupdates, Fehlerbehebungen, Datenbankoptimierungen und Infrastrukturmaßnahmen. 1.14 Support „Support" bezeichnet die Unterstützung des Kunden bei technischen Fragen und Störungen entsprechend den jeweils gültigen Supportbedingungen. Nicht umfasst sind Individualentwicklungen, Schulungen oder Beratungsleistungen, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden. 1.15 Verfügbarkeit „Verfügbarkeit" bezeichnet die grundsätzliche Erreichbarkeit der Software außerhalb angekündigter Wartungsfenster und außerhalb von Ereignissen höherer Gewalt oder Störungen bei Drittanbietern. 1.16 Drittanbieter „Drittanbieter" sind sämtliche Unternehmen, deren Dienste für den Betrieb der Plattform verwendet werden, insbesondere Hosting-, Cloud-, Zahlungs-, Kommunikations-, Analyse- oder App-Store-Dienstleister. Hierzu zählen unter anderem Firebase, Google, Apple, Stripe, Cloudflare, Render sowie vergleichbare Anbieter. 1.17 Vertrauliche Informationen „Vertrauliche Informationen" sind sämtliche nicht allgemein bekannten technischen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Informationen einer Vertragspartei, insbesondere Quellcode, Softwarearchitektur, Sicherheitskonzepte, Preise, Geschäftsmodelle, Roadmaps, Kundendaten und Betriebsgeheimnisse. 1.18 Quellcode „Quellcode" bezeichnet sämtliche Programmierdateien, Skripte, Bibliotheken, Build-Prozesse, Konfigurationsdateien und sonstige Bestandteile der Software. Der Quellcode verbleibt ausschließlich im Eigentum von TimeBoss und wird dem Kunden nicht überlassen.
§ 2 Eigentums- und Immaterialgüterrechte
1. Ausschließliches Eigentum von TimeBoss Sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Rechte an der TimeBoss-Plattform verbleiben ausschließlich bei TimeBoss. Durch diesen Vertrag werden dem Kunden keinerlei Eigentums-, Urheber-, Marken-, Patent-, Datenbank- oder sonstige Immaterialgüterrechte übertragen. Der Kunde erhält ausschließlich das in diesem Vertrag ausdrücklich eingeräumte, beschränkte Nutzungsrecht. 2. Umfang des Eigentums Unabhängig davon, ob diese urheberrechtlich, markenrechtlich, patentrechtlich oder auf sonstige Weise geschützt sind, verbleiben insbesondere sämtliche Rechte ausschließlich bei TimeBoss an: • der gesamten Software einschließlich sämtlicher Programmteile; • sämtlichen mobilen Anwendungen (iOS, Android sowie zukünftige Plattformen); • sämtlichen Quellcodes, Bibliotheken und Softwarekomponenten; • sämtlichen Backend-Systemen; • sämtlichen Administrationsoberflächen; • sämtlichen APIs und Programmierschnittstellen; • sämtlichen Datenbanken einschließlich Datenbankstrukturen; • sämtlichen Datenmodellen und Datenbankschemata; • sämtlichen Algorithmen und Geschäftslogiken; • sämtlichen Softwarearchitekturen; • sämtlichen Benutzeroberflächen (UI); • sämtlichen Benutzererlebnissen (UX); • sämtlichen Designs, Layouts und Templates; • sämtlichen Logos, Marken, Kennzeichen und Firmennamen; • sämtlichen Grafiken, Icons, Illustrationen und Animationen; • sämtlichen Dokumentationen; • sämtlichen technischen Spezifikationen; • sämtlichen Deployment-Prozessen; • sämtlichen Build-Prozessen; • sämtlichen Konfigurationsdateien; • sämtlichen Automatisierungsprozessen; • sämtlichen Sicherheitskonzepten; • sämtlichen Verschlüsselungsverfahren; • sämtlichen Multi-Tenant-Konzepten; • sämtlichen Schnittstellen zu Drittanbietern; • sämtlichen KI-Funktionen, KI-Modellen, Prompt-Strukturen, Automatisierungslogiken und maschinellen Lernverfahren, soweit diese Bestandteil der TimeBoss-Plattform sind; • sämtlichen Erweiterungen, Updates, Upgrades, Fehlerbehebungen, Optimierungen und zukünftigen Weiterentwicklungen. 3. Individuelle Kundenanpassungen Auch individuell für den Kunden entwickelte Funktionen, Module oder Erweiterungen verbleiben – sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – im Eigentum von TimeBoss. TimeBoss ist berechtigt, solche Entwicklungen auch für andere Kunden oder zukünftige Versionen der Plattform zu verwenden, soweit dadurch keine vertraulichen Informationen oder personenbezogenen Daten des Kunden offengelegt werden. 4. Kein Anspruch auf Herausgabe Der Kunde hat insbesondere keinen Anspruch auf: • Herausgabe des Quellcodes; • Offenlegung interner Softwarearchitekturen; • Offenlegung interner Datenmodelle; • Herausgabe von Build- oder Deployment-Prozessen; • Offenlegung interner APIs; • Herausgabe von Entwicklungsdokumentationen; • Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen; • Herausgabe interner Sicherheitskonzepte; • Übertragung von Markenrechten oder sonstigen Schutzrechten. 5. Kundeninhalte Die vom Kunden in die Plattform eingebrachten Inhalte, insbesondere Unternehmensdaten, Texte, Bilder, Logos, Termine, Dienstleistungen, Mitarbeiterdaten und Kundendaten verbleiben im Eigentum bzw. Verantwortungsbereich des Kunden oder der jeweiligen Rechteinhaber. Der Kunde räumt TimeBoss ausschließlich die für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Nutzungsrechte ein. 6. Verbesserungsvorschläge Verbesserungsvorschläge, Fehlerberichte, Ideen oder sonstiges Feedback des Kunden dürfen von TimeBoss unentgeltlich zur Weiterentwicklung der Plattform verwendet werden. Hierdurch entstehen dem Kunden keinerlei Ansprüche auf Miturheberrechte, Vergütung oder Beteiligung an zukünftigen Entwicklungen. 7. Schutzrechte Dritter Der Kunde verpflichtet sich, ausschließlich Inhalte zu verwenden, an denen er die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt. Der Kunde stellt TimeBoss von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer rechtswidrigen Nutzung oder Bereitstellung von Inhalten durch den Kunden beruhen. 8. Fortgeltung Die Bestimmungen dieses Paragraphen gelten zeitlich unbeschränkt über die Beendigung des Vertrags hinaus fort, soweit sie den Schutz von Immaterialgüterrechten, Geschäftsgeheimnissen oder vertraulichen Informationen betreffen.
§ 3 Reverse Engineering und Schutz der Software
1. Verbot der Analyse Der Kunde verpflichtet sich, es – soweit gesetzlich zulässig – zu unterlassen, • den Quellcode der Software zu analysieren; • die Software oder einzelne Bestandteile zurückzuentwickeln (Reverse Engineering); • die Software zu dekompilieren oder zu disassemblieren; • interne Programmabläufe oder Algorithmen zu untersuchen; • Datenstrukturen oder Datenmodelle systematisch auszuwerten; • technische Schutzmaßnahmen zu umgehen oder außer Kraft zu setzen. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere nach dem Urheberrecht, bleiben unberührt. 2. Verbot des API-Nachbaus Dem Kunden ist es untersagt, • Programmierschnittstellen (APIs) ganz oder teilweise nachzubilden; • Kommunikationsprotokolle oder Integrationen zu analysieren oder nachzuentwickeln, soweit dies dem Nachbau oder der Entwicklung einer vergleichbaren Software dient; • automatisierte Verfahren zur Analyse der Plattform einzusetzen. 3. Verbot der Quellcodeanalyse Der Kunde darf weder unmittelbar noch mittelbar versuchen, • den Quellcode zu erhalten; • interne Bibliotheken auszulesen; • Build-Prozesse oder Deployment-Prozesse zu analysieren; • Entwicklungswerkzeuge oder interne Softwarebestandteile offenzulegen oder nachzubauen. 4. Verbot der Vervielfältigung Ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von TimeBoss ist es dem Kunden untersagt, • die Software oder Teile davon zu kopieren; • Bestandteile der Benutzeroberfläche zu vervielfältigen; • Designs oder Layouts zu übernehmen; • Dokumentationen oder technische Unterlagen zu reproduzieren; • proprietäre Inhalte außerhalb der vertragsgemäßen Nutzung zu verwenden. 5. Verbot von White-Label- oder Konkurrenzlösungen Der Kunde darf die TimeBoss-Plattform oder deren Bestandteile weder unmittelbar noch mittelbar nutzen, • zur Entwicklung einer konkurrierenden Software, • zur Entwicklung einer White-Label-Lösung, • zur Entwicklung eines Terminbuchungssystems, • zur Entwicklung vergleichbarer SaaS-Dienste, • zur Entwicklung konkurrierender Apps oder Plattformen. Dies gilt insbesondere dann, wenn hierfür Erkenntnisse, Funktionen, Datenmodelle, Schnittstellen, Geschäftslogiken oder technische Konzepte der TimeBoss-Plattform verwendet werden. 6. Schutz von Geschäftsgeheimnissen Sämtliche technischen und organisatorischen Informationen über die Plattform gelten als Geschäftsgeheimnisse im Sinne des österreichischen Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG), soweit sie nicht allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich sind. Hierzu zählen insbesondere: • Softwarearchitektur, • Datenmodelle, • APIs, • Algorithmen, • Deployment-Prozesse, • Sicherheitsmechanismen, • Automatisierungsprozesse, • Build-Pipelines, • Multi-Tenant-Architektur, • Datenbankstrukturen, • interne Dokumentationen, • Entwicklungsprozesse. 7. Vertragsfolgen Bei einem Verstoß gegen diesen Paragraphen ist TimeBoss berechtigt, • den Zugang zur Plattform vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, • den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, • Unterlassungsansprüche geltend zu machen, • Schadenersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen, • weitere gesetzlich zulässige Rechtsbehelfe in Anspruch zu nehmen.
§ 4 Nutzung der Software im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI)
1. Schutz der TimeBoss-Plattform Die TimeBoss-Plattform, ihre Softwarebestandteile, Datenmodelle, Schnittstellen, Benutzeroberflächen, Dokumentationen, Algorithmen, Geschäftslogiken sowie sämtliche sonstigen Bestandteile dürfen ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von TimeBoss weder ganz noch teilweise zum Training, zur Optimierung oder zur Entwicklung von Systemen der Künstlichen Intelligenz (KI), Machine-Learning-Systemen oder vergleichbaren automatisierten Lernverfahren verwendet werden. 2. Verbot automatisierter Analyse Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, • die Plattform automatisiert zu analysieren; • Benutzeroberflächen oder Programmabläufe systematisch auszuwerten; • Datenmodelle oder Geschäftslogiken automatisiert zu extrahieren; • automatisierte Verfahren zur Erstellung konkurrierender Systeme einzusetzen; • Softwarebestandteile zum Training eigener oder fremder KI-Systeme zu verwenden. 3. Verbot von Scraping und Data Mining Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TimeBoss ist es untersagt, • automatisiertes Scraping, • Crawling, • Data Mining, • Massendownloads, • automatisierte API-Abfragen außerhalb der vorgesehenen Funktionen, • Harvesting von Daten oder Metadaten, • systematische Extraktion von Inhalten oder Strukturen durchzuführen, soweit dies nicht ausdrücklich für die vertragsgemäße Nutzung vorgesehen ist. 4. Schutz von Trainingsdaten und Geschäftslogik Der Kunde verpflichtet sich, keine Bestandteile der TimeBoss-Plattform, insbesondere • Benutzeroberflächen, • Designs, • Workflows, • Terminlogiken, • Datenmodelle, • APIs, • Softwarearchitekturen, • Dokumentationen, • technische Spezifikationen, • Konfigurationsstrukturen oder • sonstige geschützte Inhalte für die Entwicklung, Optimierung oder das Training konkurrierender Software oder KI-gestützter Systeme zu verwenden. 5. Zulässige Nutzung eigener Kundendaten Diese Regelung beschränkt den Kunden nicht daran, seine eigenen Daten, an denen er die erforderlichen Rechte besitzt, außerhalb der TimeBoss-Plattform für eigene Zwecke zu verwenden oder – unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze – in eigene KI-Anwendungen einzubringen. Die vorstehenden Verbote beziehen sich ausschließlich auf die Nutzung der TimeBoss-Plattform und ihrer geschützten Bestandteile. 6. Vertragsfolgen Verstößt der Kunde gegen die Bestimmungen dieses Paragraphen, ist TimeBoss berechtigt, • den Zugang zur Plattform vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, • den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, • Unterlassungsansprüche geltend zu machen, • Schadenersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen sowie • weitere gesetzlich zulässige Ansprüche durchzusetzen.
§ 5 Referenzkunde und Marketing
1. Nutzung als Referenzkunde Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass TimeBoss den Firmennamen, die Unternehmensbezeichnung sowie das Firmenlogo des Kunden als Referenz für die bestehende Geschäftsbeziehung verwenden darf. Die Nutzung ist ausschließlich zu Informations- und Marketingzwecken im Zusammenhang mit den Leistungen von TimeBoss zulässig. 2. Zulässige Nutzung TimeBoss ist insbesondere berechtigt, • den Firmennamen des Kunden, • das Firmenlogo, • den Unternehmensstandort, • die Branche, • allgemeine Informationen über die Zusammenarbeit sowie • öffentlich zugängliche Informationen über die Nutzung der TimeBoss-Plattform auf der eigenen Website, in Präsentationen, Angeboten, Werbeunterlagen, Social-Media-Kanälen, Presseunterlagen sowie sonstigen Marketingmaterialien zu verwenden. 3. Keine Offenlegung vertraulicher Informationen TimeBoss wird keine vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogenen Daten des Kunden veröffentlichen. Insbesondere werden ohne gesonderte Zustimmung nicht veröffentlicht: • Umsätze, • Vertragskonditionen, • interne Kennzahlen, • technische Details, • personenbezogene Daten, • individuelle Auswertungen oder Statistiken. 4. Widerrufsrecht Der Kunde kann der Nutzung seines Firmennamens oder Logos jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen. Nach Zugang des Widerspruchs wird TimeBoss die betreffenden Inhalte innerhalb einer angemessenen Frist aus neu veröffentlichten Marketingmaterialien und den eigenen Online-Präsenzen entfernen, soweit dies technisch und organisatorisch möglich ist. Bereits gedruckte oder veröffentlichte Werbematerialien müssen nicht rückwirkend eingezogen oder vernichtet werden. 5. Rechte am Firmenlogo Der Kunde versichert, über die erforderlichen Rechte an dem überlassenen Firmenlogo und sonstigen Marken zu verfügen und räumt TimeBoss für die Dauer der Nutzung ein einfaches, nicht ausschließliches und widerrufliches Nutzungsrecht für die in diesem Paragraphen beschriebenen Zwecke ein. 6. Beendigung des Vertrags Die Berechtigung zur Nutzung als Referenzkunde endet grundsätzlich mit Beendigung des Vertragsverhältnisses oder mit einem wirksamen Widerspruch des Kunden, soweit keine berechtigten gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Dokumentationspflichten entgegenstehen.
§ 6 Anlage 1 – Service Level Agreement (SLA)
6.1 Gegenstand Dieses Service Level Agreement (SLA) regelt die Verfügbarkeit der TimeBoss-Plattform, den technischen Support, Wartungsfenster sowie die Reaktionszeiten bei gemeldeten Störungen. Dieses SLA ergänzt den Nutzungsvertrag. Im Falle von Widersprüchen gehen die Regelungen des Nutzungsvertrages vor, sofern dieses SLA nichts Abweichendes bestimmt. 6.2 Supportzeiten Der reguläre technische Support erfolgt über die von TimeBoss bekanntgegebenen Kommunikationskanäle. Supportzeiten: Montag bis Freitag, 09:00 Uhr – 17:00 Uhr. Österreichische Feiertage ausgenommen. Außerhalb dieser Zeiten können Störungen gemeldet werden. Die Bearbeitung beginnt grundsätzlich am nächsten Supporttag. 6.3 Prioritätsklassen Priorität A – Kritische Störung. Eine kritische Störung liegt insbesondere vor, wenn • die gesamte Plattform nicht erreichbar ist, • keine Anmeldung möglich ist, • sämtliche Terminbuchungen ausfallen, • sämtliche Apps nicht funktionieren, • ein sicherheitsrelevanter Vorfall vorliegt. Reaktionszeit: innerhalb von 2 Stunden während der Supportzeiten. Priorität B – Erhebliche Störung. Eine erhebliche Störung liegt insbesondere vor, wenn • Terminbuchungen nur eingeschränkt möglich sind, • Push-Nachrichten nicht funktionieren, • Zahlungsfunktionen gestört sind, • einzelne Hauptfunktionen erheblich beeinträchtigt sind. Reaktionszeit: innerhalb von 8 Stunden während der Supportzeiten. Priorität C – Normale Störung. Normale Störungen sind beispielsweise • Darstellungsfehler, • kleinere Funktionsfehler, • Probleme einzelner Benutzer, • Fehler ohne wesentliche Betriebsbeeinträchtigung. Reaktionszeit: innerhalb von 2 Werktagen. Priorität D – Allgemeine Anfragen. Hierzu zählen insbesondere • Bedienungsfragen, • Wünsche, • Verbesserungsvorschläge, • allgemeine Auskünfte. Reaktionszeit: nach angemessenem Ermessen. 6.4 Verfügbarkeit TimeBoss strebt eine jährliche Verfügbarkeit der Plattform von 99,5 % an. Nicht als Ausfall gelten insbesondere: • angekündigte Wartungsarbeiten, • Notfallwartungen, • Ausfälle von Drittanbietern (unter anderem Apple App Store, Google Play, Firebase, Render, Cloudflare, Stripe), • Ausfälle von Internet- oder Mobilfunkanbietern, • DNS-Probleme, • höhere Gewalt, • Cyberangriffe, • DDoS-Angriffe, • gesetzlich angeordnete Maßnahmen, • Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs von TimeBoss. 6.5 Wartungsfenster TimeBoss ist berechtigt, Wartungsarbeiten durchzuführen. Regelmäßiges Wartungsfenster: Sonntag, 02:00 Uhr bis 06:00 Uhr (MEZ/MESZ). Während angekündigter Wartungsarbeiten kann die Plattform ganz oder teilweise nicht verfügbar sein. Diese Zeiten gelten nicht als Ausfallzeit. 6.6 Updates TimeBoss ist berechtigt, • Sicherheitsupdates, • Fehlerbehebungen, • Optimierungen, • Performanceverbesserungen, • neue Funktionen, • technische Änderungen jederzeit bereitzustellen. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen oder Updates besteht nur, soweit diese ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden. 6.7 Backups TimeBoss erstellt regelmäßige Datensicherungen nach eigenem Sicherungskonzept. Ein Anspruch auf Wiederherstellung einzelner Datenstände zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. Der Kunde bleibt für die Sicherung exportierter Daten verantwortlich. 6.8 Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde unterstützt TimeBoss bei der Fehleranalyse. Insbesondere stellt der Kunde • eine möglichst genaue Fehlerbeschreibung, • Screenshots, • Zeitpunkte, • Benutzerinformationen, • Geräteinformationen sowie • Browser- oder App-Versionen zur Verfügung. 6.9 Ausschlüsse TimeBoss übernimmt keine Gewähr für Störungen, die insbesondere verursacht werden durch: • fehlerhafte Hardware des Kunden, • veraltete Betriebssysteme, • veraltete Browser, • fehlerhafte Internetverbindungen, • Mobilfunkprobleme, • unsachgemäße Bedienung, • Änderungen durch den Kunden, • Drittsoftware, • externe APIs, • Sicherheitsverletzungen auf Kundenseite. 6.10 Keine Erfolgsgarantie Die im SLA genannten Reaktionszeiten stellen keine Garantie für die vollständige Behebung einer Störung innerhalb dieses Zeitraums dar. TimeBoss verpflichtet sich jedoch, innerhalb der jeweiligen Reaktionszeit mit der Bearbeitung der Störung zu beginnen. 6.11 Änderungen des SLA TimeBoss ist berechtigt, dieses SLA bei technischen Weiterentwicklungen oder organisatorischen Änderungen mit angemessener Vorankündigung anzupassen, soweit dadurch die vertraglich geschuldeten Hauptleistungen nicht unangemessen eingeschränkt werden und zwingende gesetzliche Vorschriften eingehalten werden.
§ 6a Incident Management und Business Continuity
6a.1 Statuskommunikation TimeBoss informiert Kunden über erhebliche Störungen, geplante Wartungsarbeiten oder sicherheitsrelevante Ereignisse über geeignete Kommunikationskanäle, beispielsweise: • Kundenportal • E-Mail • Push-Mitteilungen • Statusseite (z. B. status.timeboss.eu) • sonstige elektronische Kommunikationswege Ein Anspruch auf Benachrichtigung über jeden einzelnen technischen Vorfall besteht nicht. 6a.2 Sicherheitsvorfälle (Security Incidents) Ein Sicherheitsvorfall liegt insbesondere vor bei • unbefugten Zugriffen, • Datenschutzverletzungen, • erfolgreichem Hackerangriff, • Malware, • Ransomware, • DDoS-Angriffen, • Manipulation von Kundendaten, • unberechtigten Administratorzugriffen, • Kompromittierung von Benutzerkonten, • Ausfällen sicherheitsrelevanter Infrastruktur. 6a.3 Incident Response Nach Bekanntwerden eines erheblichen Sicherheitsvorfalls wird TimeBoss angemessene Maßnahmen zur Untersuchung, Eingrenzung und Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs ergreifen. Soweit gesetzlich erforderlich oder vertraglich geschuldet, werden betroffene Kunden innerhalb angemessener Frist informiert. Die Information kann insbesondere enthalten: • Art des Vorfalls, • betroffene Systeme, • bekannte Auswirkungen, • bereits eingeleitete Maßnahmen, • empfohlene Maßnahmen des Kunden. 6a.4 Eskalationsstufen Stufe 1 – Kleinere Fehler: Darstellungsfehler, kleinere Bugs. Bearbeitung im normalen Supportprozess. Stufe 2 – Funktionseinschränkungen: einzelne Module betroffen, Push funktioniert nicht, Synchronisationsprobleme. Priorisierte Bearbeitung. Stufe 3 – Erhebliche Betriebsstörung: Backend gestört, Buchungssystem eingeschränkt, Datenbankprobleme. Sofortige Analyse. Stufe 4 – Kritischer Systemausfall: Plattform nicht erreichbar, Datenbank ausgefallen, Cloud-Ausfall, großflächiger Cyberangriff. Sofortige Eskalation an das technische Incident-Team. 6a.5 Business Continuity TimeBoss verfolgt das Ziel, den Betrieb der Plattform auch bei technischen Störungen möglichst schnell wiederherzustellen. Hierzu gehören insbesondere: • redundante Cloud-Infrastruktur (soweit eingesetzt), • regelmäßige Backups, • Monitoring, • Sicherheitsupdates, • Zugriffsschutz, • Protokollierung, • Wiederherstellungsverfahren. Diese Maßnahmen stellen keine Garantie für einen unterbrechungsfreien Betrieb dar. 6a.6 Wiederherstellung Nach einem erheblichen Systemausfall wird TimeBoss angemessene Maßnahmen zur Wiederherstellung der Plattform durchführen. Die Reihenfolge richtet sich insbesondere nach • Schwere des Vorfalls, • Anzahl der betroffenen Kunden, • technischen Möglichkeiten, • Sicherheitsaspekten. 6a.7 Drittanbieter TimeBoss nutzt teilweise Leistungen externer Anbieter. Hierzu können insbesondere gehören: • Google • Firebase • Apple • Google Play • Stripe • Render • Cloudflare • Hostinger • ImageKit • vergleichbare Infrastrukturanbieter Ausfälle dieser Anbieter liegen grundsätzlich außerhalb des unmittelbaren Einflussbereiches von TimeBoss. TimeBoss wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen solcher Störungen zu minimieren. 6a.8 Disaster Recovery TimeBoss verfolgt ein Disaster-Recovery-Konzept. Hierzu gehören insbesondere • regelmäßige Datensicherungen, • Dokumentation der Infrastruktur, • Wiederherstellungsverfahren, • Zugriffskontrollen, • Notfallmaßnahmen. Ein Anspruch auf Wiederherstellung eines bestimmten Datenstandes oder innerhalb einer bestimmten Zeit besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. 6a.9 Monitoring TimeBoss ist berechtigt, die Plattform kontinuierlich automatisiert zu überwachen. Hierzu zählen insbesondere • Serverauslastung, • Speicher, • Datenbankzustand, • API-Erreichbarkeit, • Fehlerprotokolle, • Performance, • Sicherheitsereignisse. Das Monitoring dient ausschließlich der Gewährleistung eines sicheren und stabilen Betriebs. 6a.10 Wartungen TimeBoss ist berechtigt, • Notfallwartungen, • Sicherheitswartungen, • Infrastrukturwartungen, • Datenbankwartungen, • Cloud-Migrationen, • Sicherheitsupdates auch außerhalb der regulären Wartungsfenster durchzuführen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Stabilität der Plattform erforderlich ist. 6a.11 Höhere Gewalt TimeBoss haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen, die durch Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs verursacht werden. Hierzu zählen insbesondere • Naturkatastrophen, • Krieg, • Terror, • Pandemien, • Streiks, • behördliche Maßnahmen, • Stromausfälle, • Internetausfälle, • DNS-Probleme, • Cloud-Ausfälle, • Cyberangriffe, • DDoS-Angriffe, • Störungen bei Drittanbietern. Die gesetzlichen Haftungsregeln bleiben unberührt.
§ 7 Wartungsfenster
1. Regelmäßige Wartungsarbeiten TimeBoss ist berechtigt, zur Sicherstellung eines sicheren, stabilen und leistungsfähigen Betriebs regelmäßige Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, Systemoptimierungen, Infrastrukturmaßnahmen sowie sonstige technische Arbeiten durchzuführen. Hierdurch kann es zu einer vorübergehenden Einschränkung oder Unterbrechung der Verfügbarkeit einzelner oder sämtlicher Dienste kommen. 2. Regelmäßiges Wartungsfenster Das reguläre Wartungsfenster ist: Sonntag zwischen 02:00 Uhr und 06:00 Uhr (MEZ/MESZ). Während dieses Zeitraums dürfen Dienste ganz oder teilweise eingeschränkt oder nicht verfügbar sein. Diese Unterbrechungen gelten nicht als Vertragsverletzung oder Ausfallzeit im Sinne der vereinbarten Verfügbarkeit. 3. Außerordentliche Wartungen TimeBoss ist berechtigt, außerhalb des regulären Wartungsfensters Wartungsarbeiten durchzuführen, wenn dies insbesondere erforderlich ist aufgrund von: • Sicherheitslücken, • kritischen Softwarefehlern, • Cyberangriffen, • gesetzlichen Anforderungen, • Infrastrukturproblemen, • Störungen bei Drittanbietern, • Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Stabilität oder Sicherheit der Plattform. Soweit möglich, werden Kunden hierüber vorab informiert. 4. Geplante Wartungen Soweit technisch und organisatorisch möglich, werden geplante Wartungsarbeiten rechtzeitig über geeignete Kommunikationswege angekündigt, beispielsweise über das Kundenportal, per E-Mail oder über eine Statusseite. Ein Anspruch auf eine bestimmte Vorankündigungsfrist besteht jedoch nicht. 5. Auswirkungen auf Service Level Zeiten geplanter oder notwendiger Wartungsarbeiten werden bei der Berechnung der vereinbarten Systemverfügbarkeit nicht berücksichtigt, sofern sie angemessen sind und der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs dienen.
§ 8 Datensicherungen (Backups)
1. Durchführung von Datensicherungen TimeBoss führt regelmäßige Datensicherungen der produktiven Systeme nach einem internen Sicherungskonzept durch. Die Häufigkeit, Aufbewahrungsdauer und technische Ausgestaltung der Datensicherungen richten sich nach den jeweils eingesetzten technischen Verfahren und können im Rahmen der Weiterentwicklung der Plattform angepasst werden. 2. Zweck der Datensicherungen Datensicherungen dienen ausschließlich der Wiederherstellung der Plattform nach technischen Störungen, Sicherheitsvorfällen oder Infrastrukturproblemen. Sie begründen keinen Anspruch des Kunden auf die Wiederherstellung eines bestimmten Datenstandes oder einer bestimmten Dateiversion. 3. Wiederherstellung TimeBoss wird nach wirtschaftlich und technisch angemessenem Aufwand Maßnahmen zur Wiederherstellung der betroffenen Daten ergreifen. Ein Anspruch auf vollständige oder erfolgreiche Wiederherstellung sämtlicher Daten besteht jedoch nicht. 4. Keine Garantie einzelner Sicherungen TimeBoss übernimmt keine Garantie dafür, • dass jede einzelne Datensicherung erfolgreich erstellt wurde, • dass jede Sicherung jederzeit vollständig wiederherstellbar ist, • dass ein bestimmter Datenstand verfügbar ist oder • dass Datenverluste vollständig ausgeschlossen werden können. 5. Eigenverantwortung des Kunden Der Kunde bleibt für die Sicherung seiner geschäftskritischen Daten verantwortlich. Insbesondere wird dem Kunden empfohlen, • regelmäßig Datenexporte durchzuführen, • wichtige Informationen zusätzlich zu archivieren, • gesetzliche Aufbewahrungspflichten eigenverantwortlich zu erfüllen und • die Vollständigkeit exportierter Daten regelmäßig zu überprüfen. 6. Datenexport Während eines bestehenden Vertragsverhältnisses stellt TimeBoss dem Kunden im Rahmen der vorhandenen Funktionen die Möglichkeit zur Verfügung, seine Daten in einem gängigen Format (z. B. CSV oder JSON, sofern technisch vorgesehen) zu exportieren. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses können Daten nach Ablauf einer vertraglich festgelegten Aufbewahrungsfrist gelöscht werden. 7. Keine Archivierungspflicht Soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, ist TimeBoss nicht verpflichtet, Daten dauerhaft oder über die vertraglich vereinbarte Aufbewahrungsfrist hinaus zu archivieren.
§ 9 Datenexport, Datenherausgabe und Datenlöschung
1. Eigentum an Kundendaten Die vom Kunden oder dessen Endkunden im Rahmen der Nutzung der TimeBoss-Plattform eingegebenen oder erzeugten Daten verbleiben – vorbehaltlich gesetzlicher Bestimmungen – im Eigentum bzw. Verantwortungsbereich des Kunden oder der jeweiligen Rechteinhaber. TimeBoss erwirbt hieran keine Eigentumsrechte. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen. 2. Datenexport während der Vertragslaufzeit Während der Laufzeit des Vertrags kann der Kunde die von ihm verwalteten Daten über die hierfür vorgesehenen Exportfunktionen der Plattform abrufen, soweit diese für die jeweilige Datenkategorie verfügbar sind. Exportformate können insbesondere sein: • CSV, • JSON, • PDF (z. B. Rechnungen oder Auswertungen), • weitere von TimeBoss unterstützte Standardformate. TimeBoss ist berechtigt, die unterstützten Exportformate unter Berücksichtigung technischer Weiterentwicklungen anzupassen oder zu erweitern. 3. Umfang des Datenexports Der Datenexport umfasst grundsätzlich die vom Kunden eingebrachten oder im Rahmen der Nutzung erzeugten Daten, insbesondere: • Kundendaten, • Termin- und Kalenderdaten, • Dienstleistungen, • Mitarbeiterdaten, • Öffnungszeiten, • Ressourcen, • Gutscheine, • Einstellungen, • Statistiken und Auswertungen, soweit technisch vorgesehen. Nicht Bestandteil des Datenexports sind insbesondere: • Quellcode, • Softwarebestandteile, • interne Datenbankstrukturen, • proprietäre Datenmodelle, • Algorithmen, • Systemprotokolle, • interne Sicherheitsdaten, • technische Dokumentationen, • Geschäftsgeheimnisse von TimeBoss. 4. Datenbereitstellung nach Vertragsende Nach Beendigung des Vertrags bleibt der Datenexport für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen möglich, sofern keine gesetzlichen oder behördlichen Gründe entgegenstehen. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Kunde seine Daten exportieren oder deren Herausgabe in einem von TimeBoss unterstützten Standardformat verlangen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. 5. Datenlöschung Nach Ablauf der in Absatz 4 genannten Frist ist TimeBoss berechtigt, sämtliche Kundendaten einschließlich Sicherungskopien im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und des internen Löschkonzepts zu löschen oder zu anonymisieren. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben hiervon unberührt. 6. Eigenverantwortung des Kunden Der Kunde ist verpflichtet, • die exportierten Daten auf Vollständigkeit zu prüfen, • eigene Sicherungskopien zu erstellen, • gesetzliche Aufbewahrungspflichten einzuhalten, • benötigte Daten rechtzeitig vor Ablauf der Exportfrist zu sichern. TimeBoss übernimmt keine Verantwortung dafür, dass der Kunde von der Exportmöglichkeit Gebrauch macht. 7. Keine dauerhafte Archivierung Soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, ist TimeBoss nach Ablauf der Exportfrist nicht verpflichtet, • Kundendaten dauerhaft aufzubewahren, • archivierte Daten bereitzuhalten oder • gelöschte Daten wiederherzustellen. 8. Unterstützung beim Datenexport Soweit der Kunde Unterstützung beim Datenexport oder bei einer Datenmigration benötigt, kann TimeBoss entsprechende Leistungen auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung erbringen. Ein Anspruch auf individuelle Migrationsleistungen besteht nicht. 9. Datenschutz und Vertraulichkeit Die Bereitstellung von Daten erfolgt ausschließlich an den Kunden oder an von ihm ausdrücklich autorisierte Personen. TimeBoss ist berechtigt, vor einer Datenherausgabe geeignete Maßnahmen zur Identitätsprüfung und Authentifizierung vorzunehmen.
§ 10 Haftung und Haftungsbeschränkung
1. Allgemeine Haftung TimeBoss haftet ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und dieses Vertrages. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von TimeBoss für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen dieses Paragraphen gelten nicht für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, für Personenschäden oder in anderen gesetzlich zwingenden Fällen. 2. Ausschluss mittelbarer Schäden Soweit gesetzlich zulässig, haftet TimeBoss insbesondere nicht für • entgangenen Gewinn, • Umsatz- oder Einnahmenausfälle, • Kundenverlust, • Verlust von Geschäftsmöglichkeiten, • Image- oder Reputationsschäden, • Betriebsunterbrechungen, • Produktionsausfälle, • mittelbare Schäden, • Folgeschäden, • Reflexschäden, • Datenverluste, soweit diese trotz angemessener Sicherungsmaßnahmen nicht vermeidbar waren. 3. Drittanbieter und externe Dienste TimeBoss nutzt zur Bereitstellung der Plattform Dienste externer Anbieter. Hierzu können insbesondere gehören: • Apple App Store • Google Play • Firebase • Google Cloud • Render • Stripe • Cloudflare • ImageKit • Hostinger • SMTP-Provider • DNS-Dienstleister • Push-Benachrichtigungsdienste • Karten- und Geodienste • Analyse- und Monitoringdienste • vergleichbare Infrastruktur- oder Plattformanbieter. Soweit gesetzlich zulässig, haftet TimeBoss nicht für Leistungsstörungen, Verzögerungen, Datenverluste oder Ausfälle, die unmittelbar auf Leistungen oder Ausfälle solcher Drittanbieter zurückzuführen sind und außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von TimeBoss liegen. TimeBoss bleibt jedoch für die sorgfältige Auswahl und Einbindung dieser Dienstleister im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. 4. Internet und Telekommunikation TimeBoss haftet – soweit gesetzlich zulässig – nicht für Einschränkungen der Leistungserbringung, die insbesondere verursacht werden durch • Störungen des Internets, • Ausfälle von Internet-Service-Providern, • Mobilfunkstörungen, • DNS-Probleme, • Routingfehler, • Netzwerküberlastungen, • E-Mail-Zustellprobleme, • Ausfälle externer Kommunikationsdienste. 5. Endgeräte und Software des Kunden TimeBoss haftet – soweit gesetzlich zulässig – nicht für Fehler oder Einschränkungen, die insbesondere auf • defekte Hardware, • veraltete Betriebssysteme, • Browserfehler, • Sicherheitssoftware, • lokale Netzwerke, • Gerätefehler, • fehlerhafte Gerätekonfigurationen, • Betriebssystem-Updates, • vom Kunden installierte Drittsoftware zurückzuführen sind. 6. Push-Benachrichtigungen Push-Benachrichtigungen werden über Dienste externer Plattformbetreiber bereitgestellt. TimeBoss übernimmt keine Gewähr dafür, dass Push-Mitteilungen jederzeit, vollständig oder in einer bestimmten Reihenfolge zugestellt werden. 7. Höhere Gewalt TimeBoss haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen infolge höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs. Hierzu zählen insbesondere: • Naturkatastrophen, • Krieg, • Terror, • Pandemien, • Streiks, • behördliche Maßnahmen, • großflächige Stromausfälle, • Cyberangriffe, • DDoS-Angriffe, • Cloud-Ausfälle, • Infrastrukturstörungen, • Ausfälle von Drittanbietern. 8. Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde ist verpflichtet, • geeignete Passwörter zu verwenden, • Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, • regelmäßige Datenexporte durchzuführen, • seine Endgeräte aktuell zu halten, • Sicherheitsupdates einzuspielen, • Störungen unverzüglich zu melden. Verletzt der Kunde diese Pflichten, werden hierdurch verursachte oder mitverursachte Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt. 9. Schadensminderung Der Kunde ist verpflichtet, nach Bekanntwerden einer Störung alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminderung zu treffen. Unterlässt der Kunde dies schuldhaft, kann dies nach den gesetzlichen Vorschriften bei der Beurteilung von Ansprüchen berücksichtigt werden. 10. Keine Garantie TimeBoss übernimmt keine Garantie dafür, • dass die Software jederzeit ohne Unterbrechung verfügbar ist, • dass sämtliche Funktionen jederzeit fehlerfrei arbeiten, • dass sämtliche Drittanbieter jederzeit verfügbar sind, • dass sämtliche Betriebssysteme oder Geräte dauerhaft unterstützt werden. 11. Gesetzlich zwingende Ansprüche Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nur, soweit dies nach dem anwendbaren Recht zulässig ist. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 11 Haftungshöchstgrenze
1. Haftungsobergrenze Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung von TimeBoss aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag – unabhängig vom jeweiligen Rechtsgrund – auf den Gesamtbetrag der vom Kunden in den zwölf (12) Monaten vor Eintritt des schadensauslösenden Ereignisses tatsächlich bezahlten laufenden Nutzungsentgelte begrenzt. Besteht das Vertragsverhältnis noch keine zwölf Monate, ist die Haftung auf die bis dahin tatsächlich entrichteten laufenden Nutzungsentgelte begrenzt. Die Haftungsbegrenzung gilt je Schadensereignis sowie für sämtliche aus einem einheitlichen Lebenssachverhalt resultierenden Ansprüche. 2. Ausnahmen Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für • vorsätzlich verursachte Schäden, • grob fahrlässig verursachte Schäden, soweit ein Ausschluss gesetzlich unzulässig ist, • Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, • Ansprüche nach zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen. 3. Haftung bei Datenverlust Im Falle eines Datenverlustes haftet TimeBoss – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlich für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung des Kunden für die Wiederherstellung der betroffenen Daten erforderlich gewesen wäre. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden aufgrund eines Datenverlustes ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. 4. Haftung bei Sicherheitsvorfällen TimeBoss verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Plattform zu treffen. Eine Haftung für Sicherheitsvorfälle besteht jedoch nicht, soweit diese insbesondere verursacht werden durch • Sicherheitsverletzungen auf Seiten des Kunden, • kompromittierte Benutzerkonten, • schwache oder weitergegebene Passwörter, • Schadsoftware auf Endgeräten des Kunden, • Angriffe auf Drittanbieter oder Cloud-Dienste, • allgemein unbekannte Sicherheitslücken (Zero-Day-Exploits), • sonstige Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von TimeBoss, es sei denn, TimeBoss hat den jeweiligen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. 5. Haftung für Drittanbieter TimeBoss nutzt zur Erbringung der Leistungen externe Infrastruktur- und Plattformdienste. Hierzu zählen insbesondere: • Apple App Store • Google Play • Firebase • Google Cloud • Stripe • Cloudflare • Render • ImageKit • Hostinger • SMTP-Provider • DNS-Dienstleister • Push-Benachrichtigungsdienste • Analyse- und Monitoringdienste • vergleichbare Drittanbieter TimeBoss haftet – soweit gesetzlich zulässig – nicht für Ausfälle, Verzögerungen, Leistungsstörungen oder Datenverluste, die unmittelbar auf Leistungen dieser Drittanbieter zurückzuführen sind und außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von TimeBoss liegen. Die Auswahl und Einbindung solcher Drittanbieter erfolgt mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt. 6. Verjährung Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz verjähren – soweit gesetzlich zulässig – innerhalb von zwölf Monaten ab Kenntnis des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen, spätestens jedoch nach den zwingenden gesetzlichen Verjährungsfristen. 7. Cyber-Sicherheit TimeBoss setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die Plattform vor unbefugten Zugriffen, Schadsoftware, Cyberangriffen und sonstigen sicherheitsrelevanten Ereignissen zu schützen. Aufgrund der Natur moderner Informations- und Kommunikationstechnologien kann jedoch kein vollständiger Schutz vor Cyberangriffen, Schadsoftware, Ransomware, Distributed-Denial-of-Service-Angriffen (DDoS), Phishing, Zero-Day-Exploits oder vergleichbaren Sicherheitsvorfällen gewährleistet werden. Soweit gesetzlich zulässig, haftet TimeBoss nicht für Schäden, die unmittelbar auf derartige Ereignisse zurückzuführen sind, sofern TimeBoss die nach den Umständen angemessenen Sicherheitsmaßnahmen getroffen hat und den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
§ 12 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Allgemeine Mitwirkung Der Kunde verpflichtet sich, alle zumutbaren Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, die für die ordnungsgemäße Bereitstellung und Nutzung der TimeBoss-Plattform erforderlich sind. 2. Datensicherung Der Kunde ist verantwortlich für die regelmäßige Sicherung seiner geschäftskritischen Daten sowie für die Nutzung der von TimeBoss bereitgestellten Exportfunktionen. TimeBoss ersetzt keine unternehmensinterne Archivierungs- oder Sicherungsstrategie des Kunden. 3. Endgeräte und Software Der Kunde stellt sicher, dass • eingesetzte Endgeräte funktionsfähig sind, • unterstützte Betriebssysteme verwendet werden, • Sicherheitsupdates zeitnah installiert werden, • unterstützte Browser- und App-Versionen genutzt werden. 4. Zugangsdaten Der Kunde verpflichtet sich, • Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, • starke Passwörter zu verwenden, • Mehr-Faktor-Authentifizierung zu nutzen, sofern angeboten, • unberechtigte Zugriffe unverzüglich zu melden. Für Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten erfolgen, trägt der Kunde die Verantwortung, soweit ihn ein Verschulden trifft. 5. Mitarbeiterschulung Der Kunde stellt sicher, dass Mitarbeiter und sonstige autorisierte Nutzer in angemessenem Umfang über die sichere Nutzung der Plattform, den Umgang mit Zugangsdaten und die datenschutzrechtlichen Anforderungen informiert werden. 6. Internetverbindung Der Kunde ist für die Bereitstellung einer ausreichend leistungsfähigen Internetverbindung sowie einer geeigneten technischen Infrastruktur verantwortlich. TimeBoss haftet nicht für Einschränkungen, die auf unzureichende Internetverbindungen oder lokale Netzwerkprobleme des Kunden zurückzuführen sind, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 7. Mitwirkung bei Störungen Zur Bearbeitung technischer Störungen wird der Kunde TimeBoss alle hierfür erforderlichen Informationen in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen. Hierzu gehören insbesondere: • Beschreibung des Fehlers, • Zeitpunkt des Auftretens, • Screenshots oder Bildschirmaufzeichnungen, soweit verfügbar, • verwendetes Gerät, • Betriebssystem, • Browser- oder App-Version, • sonstige zur Fehleranalyse erforderliche Informationen. 8. Schadensminderungspflicht Der Kunde ist verpflichtet, nach Bekanntwerden einer Störung oder eines Sicherheitsvorfalls alle zumutbaren Maßnahmen zur Begrenzung möglicher Schäden zu treffen und TimeBoss unverzüglich zu informieren. 9. Folgen einer Pflichtverletzung Verletzt der Kunde schuldhaft seine Mitwirkungspflichten und entsteht hierdurch ein Schaden oder wird dessen Entstehung oder Umfang mitverursacht, werden diese Umstände nach den gesetzlichen Vorschriften bei der Beurteilung etwaiger Ansprüche berücksichtigt.
§ 13 Missbräuchliche Nutzung der Plattform
1. Vertragsgemäße Nutzung Die TimeBoss-Plattform darf ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke sowie unter Beachtung der geltenden Gesetze und dieses Vertrages genutzt werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass auch seine Mitarbeiter, Administratoren und sonstigen autorisierten Nutzer diese Verpflichtungen einhalten. 2. Unzulässige Nutzung Dem Kunden ist insbesondere untersagt, • die Plattform zur Versendung von Spam oder unerwünschten elektronischen Nachrichten zu verwenden; • rechtswidrige, beleidigende, diskriminierende, jugendgefährdende oder sonstige unzulässige Inhalte zu speichern, zu verbreiten oder zugänglich zu machen; • Schadsoftware, Viren, Trojaner, Ransomware oder sonstige schädliche Programme einzubringen oder zu verbreiten; • Bot-Netze, automatisierte Angriffe oder vergleichbare technische Einrichtungen einzusetzen; • Phishing oder Identitätsmissbrauch zu betreiben; • Sicherheitsmaßnahmen der Plattform zu umgehen oder zu beeinträchtigen; • unbefugte Zugriffe auf Daten anderer Kunden oder Dritter zu versuchen; • automatisierte Massenanfragen oder sonstige Nutzungen vorzunehmen, welche die Stabilität oder Sicherheit der Plattform beeinträchtigen können; • gesetzliche Vorschriften, insbesondere datenschutz-, urheber-, marken- oder strafrechtliche Bestimmungen, zu verletzen. 3. Sicherheitsgefährdende Nutzung Der Kunde verpflichtet sich, jede Nutzung zu unterlassen, die geeignet ist, • die Verfügbarkeit der Plattform zu beeinträchtigen, • die Integrität der Daten zu gefährden, • die Vertraulichkeit von Informationen zu verletzen oder • die Sicherheit der Plattform oder anderer Nutzer zu beeinträchtigen. 4. Maßnahmen bei Missbrauch Bei einem begründeten Verdacht auf eine schwerwiegende missbräuchliche Nutzung ist TimeBoss berechtigt, die zur Gefahrenabwehr erforderlichen und verhältnismäßigen Maßnahmen zu ergreifen. Dies kann insbesondere umfassen: • die vorübergehende Sperrung einzelner Benutzerkonten, • die Einschränkung bestimmter Funktionen, • die vorübergehende Sperrung der Plattformnutzung oder • weitere geeignete technische Schutzmaßnahmen. Soweit dies den Zweck der Maßnahme nicht gefährdet oder gesetzliche Pflichten entgegenstehen, wird der Kunde hierüber informiert. 5. Mitwirkungspflicht Der Kunde wird TimeBoss unverzüglich informieren, wenn ihm ein Missbrauch, ein Sicherheitsvorfall oder eine unbefugte Nutzung der Plattform bekannt wird.
§ 14 Vertragslaufzeit und außerordentliche Kündigung
1. Ordentliche Kündigung Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden. 2. Außerordentliche Kündigung Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände und der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. 3. Wichtige Gründe zugunsten von TimeBoss Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde • mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Nachfrist in Verzug bleibt; • die Plattform missbräuchlich oder vertragswidrig nutzt; • gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages oder der AGB verstößt; • gegen datenschutzrechtliche oder sonstige gesetzliche Vorschriften verstößt und dadurch die Plattform oder TimeBoss gefährdet; • die Sicherheit der Plattform erheblich beeinträchtigt oder gefährdet; • versucht, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen; • unbefugt auf Daten anderer Kunden zugreift oder dies versucht; • Schadsoftware oder sonstige schädliche Inhalte verbreitet; • Rechte Dritter verletzt und den Verstoß trotz Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt. 4. Vorherige Abhilfe Soweit der wichtige Grund durch eine Abhilfe beseitigt werden kann und keine unmittelbare Gefährdung der Plattform, anderer Kunden oder gesetzlicher Pflichten besteht, wird TimeBoss dem Kunden vor einer außerordentlichen Kündigung grundsätzlich Gelegenheit geben, den Verstoß innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn sie offensichtlich aussichtslos ist oder ein sofortiges Einschreiten erforderlich ist. 5. Folgen der Kündigung Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Nutzungsrecht des Kunden an der TimeBoss-Plattform. Die Regelungen über Datenexport und Datenlöschung bleiben hiervon unberührt. 6. Fortgeltung einzelner Bestimmungen Unabhängig von der Beendigung des Vertrags bleiben insbesondere folgende Regelungen wirksam: • Geheimhaltung, • Datenschutz, soweit erforderlich, • geistiges Eigentum, • Haftung, • Datenlöschung, • Gerichtsstand, • anwendbares Recht.
§ 15 Änderungen des Vertrages und der Leistungen
1. Weiterentwicklung der Plattform TimeBoss entwickelt die Plattform kontinuierlich weiter, um Sicherheit, Stabilität, Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit zu verbessern sowie gesetzliche oder technische Anforderungen umzusetzen. Hierzu ist TimeBoss berechtigt, Funktionen, Benutzeroberflächen, Prozesse, technische Komponenten und Integrationen im angemessenen Umfang anzupassen oder weiterzuentwickeln, sofern dadurch die wesentlichen vertraglich vereinbarten Hauptleistungen nicht unangemessen eingeschränkt werden. 2. Änderungen von Vertragsunterlagen TimeBoss ist berechtigt, insbesondere folgende Vertragsbestandteile zu ändern oder zu aktualisieren: • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), • Leistungsbeschreibungen, • Service Level Agreements (SLA), • Datenschutzinformationen, • Auftragsverarbeitungsverträge (AVV), • technische Dokumentationen, • Supportbedingungen, • Sicherheitsrichtlinien, • Verzeichnisse der Unterauftragsverarbeiter. 3. Zulässige Änderungsgründe Änderungen erfolgen insbesondere, • zur Umsetzung neuer gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen, • aufgrund technischer Weiterentwicklungen, • zur Verbesserung der IT-Sicherheit, • zur Anpassung an geänderte Markt- oder Infrastrukturbedingungen, • aufgrund neuer oder geänderter Dienste von Drittanbietern, • zur Erweiterung oder Verbesserung der Plattform, • zur Beseitigung von Sicherheitslücken oder Softwarefehlern. 4. Information des Kunden Über wesentliche Änderungen informiert TimeBoss den Kunden in angemessener Weise, beispielsweise per E-Mail, über das Kundenportal oder innerhalb der Plattform. Soweit eine Änderung die vertraglichen Hauptleistungen wesentlich beeinträchtigen würde, wird TimeBoss den Kunden rechtzeitig vor Inkrafttreten informieren. 5. Grenzen des Änderungsrechts Änderungen dürfen die wesentlichen Rechte des Kunden nicht unangemessen einschränken oder den Vertragszweck entfallen lassen. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
§ 16 Höhere Gewalt
1. Grundsatz Keine Vertragspartei haftet für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden und außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen. Für die Dauer eines solchen Ereignisses ruhen die hiervon betroffenen Leistungspflichten, soweit dies erforderlich ist. 2. Ereignisse höherer Gewalt Als höhere Gewalt gelten insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, • Naturkatastrophen, • Erdbeben, • Überschwemmungen, • Sturmereignisse, • Brände, • Krieg, • bewaffnete Konflikte, • Terroranschläge, • Cyberkrieg, • staatliche Eingriffe, • Embargos, • Pandemien, • Epidemien, • Streiks oder rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, • großflächige Stromausfälle, • Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, • Internetausfälle, • DNS-Störungen, • erhebliche Cloud- oder Rechenzentrumsausfälle, • Distributed-Denial-of-Service-Angriffe (DDoS), • großflächige Cyberangriffe, • Ausfälle wesentlicher Infrastruktur- oder Plattformanbieter (z. B. Cloud- oder Hosting-Dienste), • sonstige vergleichbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Partei. 3. Benachrichtigung Die betroffene Vertragspartei wird die andere Partei über das Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen informieren, sobald ihr dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist. 4. Schadensminderung Beide Parteien verpflichten sich, im Rahmen des Zumutbaren angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen des Ereignisses zu begrenzen und die Vertragsdurchführung schnellstmöglich wieder aufzunehmen. 5. Dauerhafte Leistungshindernisse Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 aufeinanderfolgende Kalendertage an und ist eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für eine Partei unzumutbar, kann jede Partei den Vertrag aus wichtigem Grund mit Wirkung für die Zukunft kündigen. 6. Haftung Für Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen, die unmittelbar auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind, besteht keine Haftung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 17 Sicherheitsvorfälle (Incident Response)
1. Definition eines Sicherheitsvorfalls Ein Sicherheitsvorfall liegt insbesondere vor, wenn die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit der TimeBoss-Plattform oder der im Rahmen dieses Vertrages verarbeiteten Daten beeinträchtigt oder gefährdet ist. Hierzu zählen insbesondere: • unbefugte Zugriffe, • kompromittierte Benutzerkonten, • Datenschutzverletzungen, • Malware oder Ransomware, • DDoS-Angriffe, • Phishing, • Manipulation von Daten, • Ausfälle sicherheitsrelevanter Systeme, • sonstige IT-Sicherheitsvorfälle. 2. Meldung durch den Kunden Der Kunde verpflichtet sich, TimeBoss unverzüglich zu informieren, sobald ihm ein tatsächlicher oder vermuteter Sicherheitsvorfall bekannt wird, der die Nutzung der Plattform oder die Sicherheit der Daten beeinträchtigen könnte. Die Meldung soll – soweit möglich – folgende Informationen enthalten: • Zeitpunkt des Vorfalls, • Beschreibung des Vorfalls, • betroffene Benutzerkonten oder Systeme, • bekannte Auswirkungen, • bereits ergriffene Maßnahmen. 3. Maßnahmen von TimeBoss Nach Kenntnis eines erheblichen Sicherheitsvorfalls wird TimeBoss im Rahmen des Zumutbaren angemessene Maßnahmen ergreifen, insbesondere: • Untersuchung des Vorfalls, • Eingrenzung der Auswirkungen, • Sicherung betroffener Systeme, • Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs, • Dokumentation der Maßnahmen. 4. Information des Kunden Soweit ein Sicherheitsvorfall den Kunden oder dessen Daten betrifft und eine Information erforderlich ist, wird TimeBoss den Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden informieren. Die Information umfasst – soweit bereits bekannt – • Art des Vorfalls, • betroffene Daten oder Systeme, • mögliche Auswirkungen, • empfohlene Schutzmaßnahmen, • bereits eingeleitete Gegenmaßnahmen. 5. Datenschutzrechtliche Vorfälle Soweit ein Sicherheitsvorfall personenbezogene Daten betrifft und TimeBoss als Auftragsverarbeiter tätig wird, gelten ergänzend die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV). 6. Zusammenarbeit Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei der Untersuchung und Bewältigung eines Sicherheitsvorfalls angemessen zusammenzuarbeiten und sich die hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. 7. Keine Anerkennung einer Haftung Die Untersuchung, Bearbeitung oder Kommunikation eines Sicherheitsvorfalls stellt für sich genommen kein Anerkenntnis einer Haftung oder eines Verschuldens dar.
§ 18 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
1. Grundsatz Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrages zu verwenden. 2. Vertrauliche Informationen Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsbezogene Informationen: • Preislisten, • Angebote, • Kalkulationen, • Geschäftsmodelle, • Roadmaps, • Marketingstrategien, • Vertriebsinformationen, • Kundendaten, • Lieferanteninformationen. Technische Informationen: • Quellcode, • Softwarearchitektur, • Datenmodelle, • Datenbankstrukturen, • APIs, • Algorithmen, • Deployment-Prozesse, • Build-Prozesse, • Automatisierungen, • KI-Modelle, • Prompt-Strukturen, • Sicherheitskonzepte, • Dokumentationen, • technische Spezifikationen, • Entwicklungsunterlagen. Organisatorische Informationen: • interne Abläufe, • Sicherheitsrichtlinien, • Notfallkonzepte, • Incident-Response-Prozesse, • Zugangskonzepte, • Personalinformationen, soweit vertraulich. 3. Ausnahmen Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, • die öffentlich bekannt sind oder ohne Vertragsverletzung öffentlich werden, • die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, • die von einem berechtigten Dritten rechtmäßig offengelegt wurden, • deren Offenlegung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen zwingend erforderlich ist. Soweit zulässig, wird die andere Partei vor einer solchen Offenlegung informiert. 4. Weitergabe Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist nur zulässig, • soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist, • gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichteten Mitarbeitern oder Beratern, • gegenüber Unterauftragsverarbeitern oder Dienstleistern, soweit diese einer angemessenen Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen, • aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen. 5. Schutzmaßnahmen Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen mit mindestens derselben Sorgfalt zu schützen, die sie zum Schutz eigener vertraulicher Informationen anwenden, mindestens jedoch mit angemessener kaufmännischer Sorgfalt. 6. Rückgabe und Löschung Nach Beendigung des Vertrags sind vertrauliche Unterlagen auf Verlangen zurückzugeben oder – soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen – zu löschen oder zu vernichten. 7. Fortgeltung Die Verpflichtungen aus diesem Paragraphen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren fort. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des österreichischen Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) gilt die Geheimhaltungspflicht so lange, wie die Informationen ihren Charakter als Geschäftsgeheimnis behalten.
§ 19 Schutz der Software und des Geschäftsmodells
1. Vertragsgemäße Nutzung Der Kunde erhält ausschließlich das in diesem Vertrag ausdrücklich eingeräumte Nutzungsrecht. Weitergehende Rechte an der Software oder dem zugrunde liegenden Geschäftsmodell werden nicht eingeräumt. 2. Verbot der Vervielfältigung Soweit gesetzlich zulässig, ist es dem Kunden untersagt, • die Software oder einzelne Bestandteile außerhalb der vertragsgemäßen Nutzung zu vervielfältigen, • Softwarebestandteile zu kopieren, • Dokumentationen oder technische Unterlagen zu reproduzieren, • proprietäre Datenmodelle oder Datenbankstrukturen zu übernehmen. 3. Verbot des Nachbaus Der Kunde verpflichtet sich, die TimeBoss-Plattform oder wesentliche Bestandteile hiervon nicht mit dem Ziel zu analysieren oder zu verwenden, eine vergleichbare Software oder Plattform zu entwickeln. Dies gilt insbesondere für • Geschäftslogiken, • Benutzeroberflächen, • Workflows, • Datenmodelle, • APIs, • Softwarearchitekturen, • Automatisierungsprozesse, • White-Label-Konzepte. 4. Reverse Engineering Die Regelungen zum Reverse Engineering gemäß § 3 (Reverse Engineering und Schutz der Software) bleiben unberührt. Insbesondere ist jede Form der Dekompilierung, Disassemblierung oder sonstigen technischen Analyse der Software nur insoweit zulässig, als zwingende gesetzliche Vorschriften dies ausdrücklich erlauben. 5. Keine White-Label-Nutzung Der Kunde ist nicht berechtigt, • die Software unter eigener Marke weiterzuvertreiben, • Dritten Unterlizenzen einzuräumen, • White-Label-Lösungen auf Basis der TimeBoss-Plattform anzubieten oder • die Plattform als eigene Entwicklung auszugeben, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich mit TimeBoss vereinbart. 6. Schutz von Geschäftsgeheimnissen Die Verpflichtungen dieses Paragraphen ergänzen die Regelungen zu den Immaterialgüterrechten und zur Geheimhaltung.
§ 20 Unterauftragsverarbeiter
1. Einsatz von Unterauftragsverarbeitern TimeBoss ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen Unterauftragsverarbeiter einzusetzen. Die Auswahl der Unterauftragsverarbeiter erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen, insbesondere der Art. 28 und 32 DSGVO. TimeBoss stellt sicher, dass mit sämtlichen Unterauftragsverarbeitern geeignete vertragliche Vereinbarungen abgeschlossen werden, soweit dies gesetzlich erforderlich ist. 2. Aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter Die jeweils aktuelle Liste der von TimeBoss eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ist unter folgender Internetadresse abrufbar: https://timeboss.eu/subprocessors Die dort veröffentlichte Liste ist Bestandteil dieses Vertrages in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Sie enthält insbesondere Angaben zu: • Name des Unterauftragsverarbeiters, • Sitz des Unternehmens, • Zweck der Verarbeitung, • Art der erbrachten Leistung, • Ort der Datenverarbeitung (EU/EWR oder Drittland), • gegebenenfalls eingesetzte Garantien gemäß Art. 46 DSGVO. 3. Änderungen der Unterauftragsverarbeiter TimeBoss ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter hinzuzufügen, auszutauschen oder zu entfernen, soweit dies • zur technischen Weiterentwicklung, • aus Sicherheitsgründen, • aufgrund gesetzlicher Anforderungen, • zur Verbesserung der Servicequalität oder • aus organisatorischen Gründen erforderlich ist. Über wesentliche Änderungen informiert TimeBoss die Kunden in angemessener Weise, insbesondere durch Aktualisierung der unter https://timeboss.eu/subprocessors veröffentlichten Liste oder durch eine Mitteilung über das Kundenportal oder per E-Mail. 4. Widerspruchsrecht Soweit gesetzlich vorgesehen, kann der Kunde gegen den Einsatz eines neuen Unterauftragsverarbeiters innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang der Information aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund Einwendungen erheben. Die Parteien werden sich in diesem Fall bemühen, eine angemessene Lösung zu finden. Ist dies nicht möglich und ist dem Kunden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar, bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften unberührt. 5. Datenschutzrechtliche Verpflichtungen Die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Unterauftragsverarbeitern richten sich ergänzend nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
§ 21 Elektronischer Vertragsabschluss
1. Elektronische Vertragserklärung Die Parteien können sämtliche Verträge, Vertragsänderungen, Zusatzvereinbarungen sowie Erklärungen im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis elektronisch abschließen oder abgeben, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. 2. Nachweis des Vertragsschlusses Zur Dokumentation des elektronischen Vertragsschlusses ist TimeBoss berechtigt, folgende Informationen zu speichern und zu protokollieren: • Datum und Uhrzeit des Vertragsschlusses (Zeitstempel), • verwendete Vertragsversion, • verwendete Sprache, • öffentliche IP-Adresse, • Browser- und Geräteinformationen (User-Agent), • Benutzerkennung (User-ID), • Kundenkonto, • E-Mail-Adresse, • Zeitpunkt der Zustimmung, • Bestätigung der Kenntnisnahme der Vertragsunterlagen, • kryptographischen Hashwert der jeweils akzeptierten Vertragsfassung, • sonstige technisch erforderliche Protokolldaten. 3. Zweck der Protokollierung Die Protokollierung erfolgt ausschließlich zum Zweck • des Nachweises des Vertragsschlusses, • der Beweissicherung, • der Nachvollziehbarkeit von Vertragsversionen, • der Erfüllung gesetzlicher Dokumentationspflichten, • der IT-Sicherheit sowie • der Missbrauchs- und Betrugsprävention. 4. Datenschutz Die Verarbeitung der im Rahmen des elektronischen Vertragsschlusses erhobenen Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen sowie der Datenschutzerklärung von TimeBoss. 5. Beweisfunktion Die elektronisch gespeicherten Vertragsdaten und Protokolle dürfen – soweit gesetzlich zulässig – als Nachweis des Vertragsschlusses und der jeweils gültigen Vertragsfassung herangezogen werden. Der Kunde bleibt berechtigt, den Gegenbeweis zu führen. 6. Bereitstellung der Vertragsunterlagen Dem Kunden werden die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Vertragsunterlagen in geeigneter Form dauerhaft zur Verfügung gestellt oder zum Download bereitgehalten.
§ 22 Verarbeitung personenbezogener Daten
1. Verarbeitung im Auftrag Soweit TimeBoss im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sowie des zwischen den Parteien abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV). 2. Weisungsgebundenheit TimeBoss verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage der dokumentierten Weisungen des Kunden, soweit TimeBoss als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO tätig wird. Hiervon ausgenommen sind Verarbeitungen, zu denen TimeBoss aufgrund unmittelbar anwendbarer gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist. In diesem Fall wird TimeBoss den Kunden hierüber vor der Verarbeitung informieren, sofern dies gesetzlich zulässig ist. 3. Eigenverantwortliche Verarbeitung Soweit TimeBoss personenbezogene Daten zu eigenen gesetzlichen oder vertraglichen Zwecken verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
§ 23 Unterstützung bei Betroffenenrechten
1. Unterstützungspflicht Soweit TimeBoss personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter verarbeitet, unterstützt TimeBoss den Kunden im angemessenen Umfang bei der Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten. 2. Betroffenenrechte Die Unterstützung umfasst insbesondere Maßnahmen im Zusammenhang mit • Auskunftsersuchen, • Berichtigungen, • Löschungen, • Einschränkungen der Verarbeitung, • Datenübertragbarkeit, • Widersprüchen betroffener Personen, soweit diese die von TimeBoss im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten betreffen. 3. Datenschutz-Folgenabschätzung Soweit gesetzlich erforderlich und dem Einflussbereich von TimeBoss zuzuordnen, unterstützt TimeBoss den Kunden nach angemessenem Aufwand bei Datenschutz-Folgenabschätzungen gemäß Art. 35 DSGVO sowie bei Konsultationen mit Datenschutzaufsichtsbehörden. 4. Vergütung Soweit die Unterstützung über den gewöhnlichen vertraglichen Leistungsumfang hinausgeht, kann TimeBoss hierfür eine angemessene Vergütung nach der jeweils gültigen Preisliste verlangen.
§ 24 Datenschutzverletzungen
1. Meldung Erlangt TimeBoss Kenntnis von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, welche die im Auftrag des Kunden verarbeiteten Daten betrifft, wird TimeBoss den Kunden unverzüglich informieren. Die Information erfolgt grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden des Vorfalls, soweit dies unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen möglich und gesetzlich erforderlich ist. 2. Inhalt der Information Die Mitteilung kann insbesondere folgende Informationen enthalten: • Art des Sicherheitsvorfalls, • betroffene Datenkategorien, • bekannte Auswirkungen, • bereits eingeleitete Maßnahmen, • empfohlene Maßnahmen des Kunden. 3. Kein Schuldanerkenntnis Die Information über einen Datenschutzvorfall stellt kein Anerkenntnis einer Haftung oder eines Verschuldens von TimeBoss dar.
§ 25 Kontroll- und Auditrechte
1. Nachweispflicht TimeBoss stellt dem Kunden auf angemessene Anfrage Informationen zur Verfügung, soweit diese erforderlich sind, um die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzuweisen. 2. Audits Der Kunde ist berechtigt, nach vorheriger angemessener Ankündigung und höchstens einmal pro Kalenderjahr ein datenschutzbezogenes Audit durchzuführen oder durchführen zu lassen. Das Audit kann insbesondere erfolgen durch • schriftliche Auskünfte, • geeignete Nachweise, • Remote-Audits, • Einsicht in Zertifizierungen oder Prüfberichte, soweit hierdurch keine Geschäftsgeheimnisse, Sicherheitsinteressen oder Rechte anderer Kunden beeinträchtigt werden. 3. Kosten Die Kosten eines Audits trägt grundsätzlich der Kunde, sofern kein wesentlicher Verstoß gegen datenschutzrechtliche Verpflichtungen von TimeBoss festgestellt wird. 4. Schutz von Geschäftsgeheimnissen Auditrechte dürfen den ordnungsgemäßen Betrieb der Plattform nicht beeinträchtigen und begründen keinen Anspruch auf Offenlegung von Quellcode, Sicherheitsarchitekturen, Geschäftsgeheimnissen oder vertraulichen Informationen anderer Kunden.
§ 26 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
1. Sicherheitsmaßnahmen TimeBoss setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO ein, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten sicherzustellen. 2. Maßnahmen Hierzu gehören insbesondere: • verschlüsselte Datenübertragung mittels TLS oder vergleichbarer Verfahren, • rollenbasierte Zugriffs- und Berechtigungskonzepte, • Mandantentrennung (Multi-Tenant-Architektur), • regelmäßige Datensicherungen, • Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse (Audit-Logs), • Zugriffskontrollen, • Authentifizierungs- und Autorisierungssysteme, • Lösch- und Aufbewahrungskonzepte, • regelmäßige Sicherheitsupdates, • Monitoring und Angriffserkennung, • Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verfügbarkeit nach Sicherheitsvorfällen. 3. Weiterentwicklung TimeBoss ist berechtigt, die eingesetzten technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechend dem Stand der Technik sowie gesetzlichen oder technischen Entwicklungen anzupassen, sofern hierdurch das Schutzniveau personenbezogener Daten nicht unangemessen vermindert wird. 4. Eigenständiges TOM-Dokument Die jeweils aktuellen technischen und organisatorischen Maßnahmen können ergänzend in einem gesonderten Dokument („Technische und organisatorische Maßnahmen – TOM") beschrieben werden. Dieses Dokument ist Bestandteil des datenschutzrechtlichen Vertragswerks und kann unter Wahrung des vereinbarten Schutzniveaus an technische oder gesetzliche Entwicklungen angepasst werden.
§ 27 Schlussbestimmungen
1. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung rechtlich möglichst nahekommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. 2. Schriftform Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Elektronisch abgeschlossene Vereinbarungen gemäß § 21 dieses Vertrages erfüllen dieses Formerfordernis. 3. Anwendbares Recht Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt. 4. Gerichtsstand Soweit gesetzlich zulässig, ist für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag das sachlich zuständige Gericht am Sitz von TimeBoss ausschließlich zuständig. TimeBoss bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen. 5. Rangfolge der Vertragsbestandteile Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsbestandteilen gilt folgende Rangfolge: • Individualvereinbarungen; • dieser Nutzungsvertrag; • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV); • Service Level Agreement (SLA); • Leistungsbeschreibung; • Supportbedingungen; • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM); • Datenschutzinformationen; • sonstige ausdrücklich einbezogene Anlagen. Soweit einzelne Anlagen ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten, gehen diese für ihren jeweiligen Regelungsbereich vor. 6. Keine Nebenabreden Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Frühere Angebote, Präsentationen, Werbeaussagen oder sonstige vorvertragliche Erklärungen werden durch diesen Vertrag ersetzt, soweit sie nicht ausdrücklich Bestandteil dieses Vertrages geworden sind. 7. Vertragsübertragung TimeBoss ist berechtigt, diesen Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen im Sinne des § 189a UGB oder auf einen Rechtsnachfolger im Rahmen einer Unternehmensübertragung zu übertragen, sofern hierdurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Im Übrigen bedarf eine Übertragung von Rechten oder Pflichten aus diesem Vertrag der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist. 8. Überschriften Die Überschriften dieses Vertrages dienen ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit. Sie haben keine eigenständige rechtliche Bedeutung und dürfen bei der Auslegung einzelner Vertragsbestimmungen nicht herangezogen werden.